Vorgaben für den Sportbetrieb ab 13.09.2021 – Wichtige Klarstellung 15.09.2021: Die nachfolgenden Regeln gelten nur für den Sportbetrieb in geschlossenen Räumen.(TSV Halle, LCH…)

Liebe Mitglieder,

Durch die erhöhten Inzidenzwerte im Landkreis Da-Di – Stand 11.09.2021 lag der Wert bei 86 – ergeben sich für den Vereinssport und damit auch für den TSV Pfungstadt weitere Einschränkungen:

1. Der Vereinssport (Sporthalle, Außengelände) ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt.

2. Die Trainer müssen vor dem Beginn der Trainingsstunde die Mitglieder abfragen.

3. Der Zutritt zum Vereinssport ist den Sportlern nicht erlaubt, die eine der drei „Gs“ nicht vorliegt.

4. Zur Kontaktverfolgung ist eine Teilnehmerliste zu führen. Die Liste ist in der Geschäftsstelle abzugeben.

5. Die Vorgaben gelten für Personen ab 6 Jahren. Da schulpflichtige Kinder 2x in der Woche in der Schule getestet werden, erfüllt diese Gruppe die 3-Gs.

6. Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf das Hygienekonzept des TSV Pfungstadt „Vorgaben für den Trainingsbetrieb Rev 12“ vom 26.10.2020, die DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens und die Empfehlungen des Landessportbundes Hessen.

Mit sportlichen Grüßen
Vorstand des TSV Pfungstadt

Quelle: Vorgaben Hessische Landesregierung vom 13.09.2021
Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 13.09.2021

Schreibe einen Kommentar