Informationen CoBaSchuV seit dem 02.04.2022 im Sport

Seit dem 2.4.2022 ist die „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (CoBaSchuV) in Kraft. Damit entfallen die bisherigen Auflagen (z.B. zur Unterscheidung von Sport im Freien bzw. in Innenräumen, 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) ersatzlos.

Für den TSV Pfungstadt bedeutet dies, dass die bisherigen  Corona-Einschränkungen ab sofort entfallen und ein normaler Sportbetrieb sowohl in der Halle als auch im Freien wieder möglich ist.

Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” gilt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, wird der TSV Pfungstadt zeitnah die Corona-Regeln ab dem 30. April 2022 informieren.

Mit sportlichen Grüßen
Vorstand des TSV Pfungstadt

Quelle:
https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/
https://www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen

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